AGB
Stand: Juli 2022
I. Anwendung
Für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Leistungen sind unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften die nachstehend aufgeführten Bedingungen in der genannten Reihenfolge maßgebend:
- Die Beschreibung der Lieferungen und Leistungen lt. unseren Angeboten bzw. unserer Auftragsbestätigung.
- Sofern zutreffend, die für einzelne Verträge in schriftlicher Form speziell und ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Für die Nutzung von Software-Produkten gelten ergänzende Bestimmungen und Lizenzbedingungen.
- Unsere hier aufgeführten ‘Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen’.
- Die ‘Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie’ (Grüne Lieferbedingungen – GL) [ZVEI | Stand: Januar 2022] sowie die Erweiterung gemäß der Ergänzung und Änderung der GL im Rahmen der ‘Softwareklausel zur Überlassung von
Standard-Software als Teil von Lieferungen’ [ZVEI | Stand: Januar 2022].
II. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise unserer Preislisten und Angebote verstehen sich als Nettopreise in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisstellung und Lieferung versteht sich ab Werk (Merenberg) ausschließlich Kosten für Verpackung und Versand. Für Verpackung und Versand behalten
wir uns vor, eine Pauschale in Rechnung zu stellen, die wir zu Selbstkosten berechnen. Die Entsorgung der Transportverpackung erfolgt durch den Besteller. Die in Rechnung gestellte Pauschale ist um die Entsorgungskosten saldiert. Die Preise sind unter Zugrundelegung der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen kalkuliert. - Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers innerhalb 30 Tage netto für alle unsere Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme von jeglichen Dienstleistungen (siehe Punkt VI).
- Bei Zahlungsverzug berechnen wir gemäß §288 BGB Zinsen in Höhe von 5% (bei Verbrauchern) bzw. 8% (bei Kaufleuten) über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 7%. Zahlungsverzug tritt nach den Vorschriften des §286 BGB n.F. ein. - Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel sowie den eigenen Wechsel des Sitzes des Unternehmens oder die Unternehmensinsolvenz hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 3 und 4 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Waren so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Waren. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
- Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
- Storniert der Besteller, so werden Stornierungskosten von 25% des Nettoverkaufspreises zuzüglich der bereits nach Aufwand entstandenen
Kosten berechnet, wenn diese über diese Pauschale von 25% hinausgehen. - Wir behalten uns vor, unsere Preislisten und Verkaufsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung zu ändern
und die jeweils bei Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Für diesen Fall hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten. - An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – 4 Wochen gebunden.
- Die Preisfindung eines Wiederverkäufers bzw. Subdistributors beim Wiederverkauf unserer Produkte an einen Endkunden erfolgt unter
Beachtung unserer aktuell gültigen empfohlenen Endverkaufspreise.
III. Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
IV. Gewährleistung / Sachmängel
Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 1 Jahr ab dem Tage des Gefahrenübergangs, sofern das Gesetz (BGB) nicht eine Ausweitung dieser Frist vorsieht. Als Sachmangel gelten grundsätzlich nur vom Kunden nachgewiesene und reproduzierbare Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen – beispielsweise in der Software. Mängelrügen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Umfang der Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die kostenlose Instandsetzung/Austausch des fehlerhaften Teiles unseres Produktes in unserem Werk. Für Schäden gleich welcher Art, die durch die Nutzung und den Gebrauch unserer Produkte bzw. deren Dokumentation entstehen, haften wir nicht. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf anwendungstechnisch bedingte Fehler sowie auf Software, Geräte und Anlagen, bei denen durch nicht von uns beauftragte Personen Eingriffe vorgenommen wurden. Darüber hinaus gelten die mit Softwarepaketen ausgelieferten Lizenzbedingungen und Gewährleistungsbestimmungen, die der Kunde mit Annahme der Lieferung anerkennt.
V. Urheberrechte
Die von uns gelieferten Softwareprodukte und die Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright und alle Rechte daraus liegen beim Hersteller. Der Käufer darf die Software einzig zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Jedes weitere Kopieren der Software und deren Weitergabe oder Veräußerung außerhalb eines Wiederverkaufs ist ausdrücklich untersagt. Der Wiederverkäufer übernimmt diese Vertragspunkte in seine Verträge mit dem Endkunden.
VI. Dienstleistungen
- Der Termin für die Durchführung einer Dienstleistung wird zwischen dem Kunden und unserer Zentrale in Merenberg abgestimmt. Der Auftrag
für eine Dienstleistung gilt als gegeben und nach unseren Bedingungen anerkannt, sobald er in unserem Hause vorliegt bzw. eine
Terminvereinbarung stattgefunden hat. - Um einen effektiven Einsatz unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, sollten alle Bedingungen für den Einsatz zu dem angegebenen Termin vor Ort erfüllt sein. Eventuelle Wartezeiten sind kostenpflichtig. Außerdem müssen bei von uns gelieferten Anlagen und Systemen die
mitgelieferten technischen Unterlagen unserem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Soweit während des Einsatzes telefonische
Rückfragen sachlich notwendig sind, stellt der Auftraggeber unserem Mitarbeiter ein Telefon kostenfrei zur Verfügung. - Die von uns erbrachten Leistungen werden vom Außendienstmitarbeiter auf einem Kundenservicebericht auf unseren Formularen dokumentiert. Die darin erstellten Angaben über erbrachte Leistungen müssen nach Abschluss der Arbeiten oder im Falle längerdauernder Einsätze nach jedem 2. Tag durch Unterschrift des Kunden bestätigt werden.
- Für die Rechnungserstellung werden folgende Sätze angewandt:
- Arbeitsstunden: 140,00 €/Std.
- Kosten für Fahrtstunden: 85,00 €/Std.
- Zuschlag in der Zeit von 2o:oo bis 6:oo Uhr: + 50 %
- Zuschlag an Sonn- und Feiertagen: + 100 %
- Fahrtkosten bei PKW-Benutzung: 0,85 €/km
- Auslösung / Verpflegungspauschale: gemäß dem aktuellen Satz des jeweiligen Landes
- Übernachtungen: grundsätzlich nachgewiesene Kosten, sonst pauschal mindestens 110,00 € pro Übernachtung
- Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto nach Rechnungsstellung.
- Vergütungsfreie Beratungen und Dienstleistungen erbringen wir nach bestem Wissen und Können, jedoch sind Haftungs- und Gewährleistungsansprüche (gleich welcher Art) ausgeschlossen, sofern wir nicht zwingend nach dem Gesetz haften.
- Alle Maintenance-Verträge unserer Preisliste beschreiben eine Dienstleistung und fallen somit unter Punkt VI unserer allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Das Zahlungsziel beträgt somit auch für Maintenance-Verträge 30 Tage netto nach Rechnungsstellung.
VII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der hier vorliegenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.